Förderverein Christoph 7
Förderverein Christoph 7

Land Hessen

Die Trägerschaft Rettungsdienst in den Bundesländern ist unterschiedlicher Natur. In Hessen ist Träger der Luftrettung das Land. Zuständiges Ministerium ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Hessenweit zuständige Landesbehörde für die Durchführung der Luftrettung ist das Regierungspräsidium Gießen.

Die Rechtsgrundlagen für die Luftrettung ergeben sich aus dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) sowie den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. Durchführungsverordnung HRDG). Daneben sind die luftfahrtrechtlichen Vorgaben (z. B. Luftverkehrsgesetz, Luftbetriebsordnung), bundes- und europaweite DIN-Vorschriften sowie angrenzende Rechtsgebiete (z. B. Kassen-, Gebühren-, Beitreibungsrecht) zu beachten. Weiterhin stellen der Rettungsdienstplan und der Fachplan Luftrettung den Rahmen für die Durchführung der Luftrettung dar. Der Fachplan Luftrettung, erstmals am 01.02.2002 in Kraft gesetzt, enthält konkrete Vorgaben für die Art und Weise der Durchführung der Notfallversorgung mit Luftrettungsmitteln in Hessen. Insbesondere werden die Aufgaben der Luftrettung beschrieben, Standorte festgelegt sowie die Anforderungen an die Leistungserbringer, die Rettungsmittel und das Einsatzpersonal vorgegeben.

Dem Regierungspräsidium Gießen obliegt als Durchführungsbehörde für die Luftrettung auch die Verwaltung und Finanzierung der Rettungshubschrauber-Stationen Christoph 7 in Kassel und Christoph 2 in Frankfurt/M. Für diese Rettungshubschrauber-Stationen verhandelt es die Budgets mit den zuständigen Krankenkassen und führt die Abrechnung der jährlich rund 2.500 Einsätze (Stationen Frankfurt und Kassel zusammen) mit einem Volumen von rund 4 Millionen Euro durch.

Zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung werden durch das Regierungspräsidium Gießen auch Leistungserbringer mit Aufgaben der Durchführung der Luftrettung beauftragt, die in ihrer Aufgabenwahrnehmung der Aufsicht des Regierungspräsidiums unterliegen. So ist am Standort Kassel die Helios Kliniken Kassel mit der Gestellung der Notärztinnen und Notärzte und die Rettungsdienst Kassel gGmbH mit der Gestellung der Rettungsassistentinnen/Notfallsanitäterinnen und Rettungsassistenten/Notfallsanitätern beauftragt. Die Einsatzdisposition von Christoph 7 übernimmt - auf Anforderung der örtlich zuständigen Leitstelle - die Leitfunkstelle Kassel, die von der Feuerwehr Kassel personell besetzt wird.

Organisatorisch ist im Rettungsdienst, so auch in der Luftrettung, grundsätzlich zwischen Primär- und Sekundärrettungsmitteln zu unterscheiden. Die Primärversorgung umfasst die schnelle Heranführung des Notarztes und des med. Equipments zum Einsatzort, die notärztliche Erstversorgung und Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten sowie ggf. den raschen Transport in die nächst geeignete Klinik. Die Sekundärversorgung beinhaltet den intensivpflichtigen Verlegungstransport bereits erstversorgter oder operierter Patienten von einer Klinik in eine für die weitere Behandlung oder Diagnostik geeigneter Behandlungseinrichtung. Die Primärversorgung obliegt in Hessen den drei Rettungshubschraubern (RTH) Frankfurt, Fulda und Kassel. Daneben werden im Bedarfsfall auch der Intensivtransporthubschrauber (ITH) und die angrenzenden RTH der benachbarten Bundesländer eingesetzt. Ferner werden von den RTH kurze Verlegungstransporte (Distanz zwischen den Kliniken bis 100 Km sowie Abwesenheit aus der Primärversorgung bis 2 Std.) durchgeführt. Für die langen Sekundärtransporte ist ein ITH in Gießen sowie ein Intensivtransportflugzeug (ITF) in Reichelsheim/Wetterau beauftragt worden. Auch in diesem Einsatzspektrum werden angrenzende ITH der benachbarten Bundesländer bei Bedarf eingesetzt. Diese Rettungsmittel führen Verlegungstransporte durch, die über den Einsatzauftrag bzw. die Ausstattung der RTH hinausgehen. 

Mit der Durchführung der Luftrettung ist auch die Klärung von Grundsatzfragen in allen Bereichen der Luftrettung in Hessen, einschließlich der bereichs- und länderübergreifenden Zusammenarbeit, verbunden. Hierzu gehört auch die Festlegung von Durchführungs- und Dienstanweisungen. Ein besonderer Focus ist auf den Bereich des Qualitätsmanagements zu lenken. Für med. Fragen und das med. Qualitätsmanagement ist eine Ärztliche Leiterin Luftrettung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration installiert. Durch luftfahrtrechtliche Vorgaben sind die Leistungserbringer verpflichtet ein fliegerisches Qualitätsmanagement zu betreiben. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsbehörden und hinsichtlich der Landeplätze mit den kommunalen Rettungsdienstträgern, den Krankenhausbetreibern sowie den Leistungserbringern erforderlich. Ebenso ist die Mitarbeit in länder- bzw. bundesweiten Gremien gefragt.   

Unterstützt wird das Land Hessen als Träger der Luftrettung durch den Fachbeirat Luftrettung. Dieses Beratungsgremium setzt sich aus Vertretern der Leistungserbringer (Luftfahrtunternehmen, Hilfsorganisationen sowie Bundespolizei Fliegerstaffel Fuldatal), der Kostenträger, des Ministeriums für Soziales und Integration und des Regierungspräsidiums zusammen. Weiterhin werden andere Institutionen (Luftverkehrsbehörde, Gesundheits- und Untersuchungsämter, Brand- und Katastrophenschutz) oder die beteiligten Kliniken als beratende Mitglieder hinzu gezogen. Beraten werden können hier alle grundlegende Fragestellungen der Organisation und Durchführung der Luftrettung sowie Fragestellungen betreffend die Umsetzung der rettungsdienstlichen Vorgaben.  

Kontakt:

 

Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1- 7

35390 Gießen

E-Mail: rettungsdienst(at)rpgi.hessen.de

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